Um als Sicherheitsmitarbeiter
im Bewachungsgewerbe arbeiten zu dürfen,
müssen Sie einige Anforderungen erfüllen.
Dazu gehören
u.a.:
- Vollendung des
18.ten Lebensjahres
- Zuverlässigkeit (Führungszeugnis etc)
- Körperlich und Geistig geeignet
- Unterrichtung bzw. Sachkundeprüfung gem. §34a
GewO je nach Tätigkeitsgebiet